Gemeindezuschuss für Semesterticket

Förderungsvoraussetzungen:

  • Schülerin/Fachhochschülerin/Studentin (in Ausbildung stehend) - Nachweis (Inskriptionsbestätigung, Studienblatt).
  • Vollendung des 18.Lebensjahres
  • Höchstalter von 30 Jahren
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Julbach (für die Dauer der Förderung)
  • Semesterticket am Studienort, deren Vergünstigungen an eine Hauptwohnsitzmeldung am Studienort gebunden sind

Förderunterlagen:

  • Für jedes Semester ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich, die bis 31.Juli bzw. 28.Februar für das jeweils abgelaufene Semester beim Gemeindeamt einlangen muss.
  • Inskriptionsbestätigung

Förderhöhe und Rückzahlung:

  • Die Förderhöhe richtet sich nach der Differenz zwischen den Semesterticketkosten mit Hauptwohnsitzmeldung am Studienort und Semesterticketkosten ohne Hauptwohnsitzmeldung am Studienort.
  • Die maximale Förderung pro Studierendem und Semester wird mit einer Obergrenze von 150 Euro festgelegt.
  • Im Falle der Abmeldung (Hauptwohnsitz oder Exmatrikulation) während des Semesters ist der Gemeindezuschuss zurück zu zahlen.

Formular für die Antragstellung:

Förderung_Semesterticket