Gemeinde Julbach
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Für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen gilt folgende Sonderregelung:
Bis 250 m² Bemessungsgrundlage wird die volle Anschlussgebühr verrechnet. Zwischen dem 251. und 300. m² der Bemessungsgrundlage gilt eine 50 %ige und ab dem 301. m² eine 80 %ige Ermäßigung.
Als Wohngebäude gelten reine Wohnhäuser sowie Wohngebäude bzw. Wohnungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Bauernhäuser) als auch Wohngebäude bzw. Wohnungen von Gewerbebetrieben.
Auf Mietwohnhäuser oder Wohnhäuser, in denen mind. eine Wohnung vermietet ist, ist die vorstehende Ermäßigung nicht anwendbar.