Gemeinde Julbach
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Private Zufahrten vom öffentlichen Wegenetz zu ständig bewohnten Häusern werden, wenn ein Verkehrsflächenbeitrag entrichtet wurde bzw. wird, nach schriftlicher Antragstellung wie folgt gefördert:Mindestausmaß der Zufahrt: 25 m²Maximalausmaß der Zufahrt: 200 m²Maximale Breite der Zufahrt: 6 mFördersatz pro m²: 5 EURO bzw. 68,80 ATSDie Berechnung der Förderung erfolgt durch das Gemeindeamt lt. dem baubehördlich genehmigten Bauplan. Sollte kein Bauplan vorliegen, dann ist die Flächevom Gemeindeamt an Ort und Stelle festzustellen.