Staubfreimachung von privaten Zufahrten

Private Zufahrten vom öffentlichen Wegenetz zu ständig bewohnten Häusern werden, wenn ein Verkehrsflächenbeitrag entrichtet wurde bzw. wird, nach schriftlicher Antragstellung wie folgt gefördert:
Mindestausmaß der Zufahrt: 25 m²
Maximalausmaß der Zufahrt: 200 m²
Maximale Breite der Zufahrt: 6 m
Fördersatz pro m²: 5 EURO bzw. 68,80 ATS
Die Berechnung der Förderung erfolgt durch das Gemeindeamt lt. dem baubehördlich genehmigten Bauplan. Sollte kein Bauplan vorliegen, dann ist die Fläche
vom Gemeindeamt an Ort und Stelle festzustellen.