Zählermiete

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt10,00 € jährlich

Zur Feststellung des Wasserverbrauches bei der Kanalgebührenberechnung stellt die Gemeinde auf Wunsch einen Wasserzähler bei, der im Eigentum der Gemeinde verbleibt. Der Ein- und Ausbau des Wasserzählers darf nur von der Gemeinde vorgenommen werden. Änderungen am Wasserzähler sind untersagt. Der Austausch der Zähler zur alle 5 Jahre notwendigen Eichung wird von der Gemeinde kostenlos vorgenommen. Für den Wasserzähler wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 10,00 € (inkl. MwSt.) verrechnet, gültig seit 01.01.2007.